So wird man Kanzler
Wie die Wahl funktioniert
http://kanzler.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,7512841,00.html
von Volker Wilms
Zum Bundeskanzler gewählt zu werden ist kein einfaches Prozedere. Denn nicht das Volk wählt, sondern das Parlament. Und so funktioniert es: eine kleine Zusammenfassung.
Jeder Deutsche, der das aktive und passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann zum Bundeskanzler gewählt werden.
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Freier Vorschlag
Geregelt ist die Wahl des deutschen Regierungschefs - oder der Regierungschefin - in Artikel 63 des Grundgesetzes. Danach wird der Kanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag "ohne Aussprache", also ohne weitere Debatte, gewählt. Das heißt: Der Bundestag - also das Parlament und nicht das Volk - entscheidet darüber, wer an der Spitze der Bundesregierung steht.
Rechtlich ist der Bundespräsident in der Entscheidung, wen er als Bundeskanzler vorschlägt, frei. Bisher ist allerdings immer der Kandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen worden, der von den zukünftig regierenden Koalitionsparteien empfohlen wurde.
Absolute Mehrheit erforderlich
Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin benötigt für eine erfolgreiche Wahl die absolute Mehrheit der Stimmen. Das heißt, die Hälfte der Stimmen der Abgeordneten plus mindestens eine Stimme. Dies bezeichnet man auch als "Kanzlermehrheit".
Kommt bei der Wahl zum Bundeskanzler keine absolute Mehrheit zustande, muss der Bundestag innerhalb von 14 Tagen einen neuen Kandidaten zum Kanzler wählen. Auch hier ist für eine erfolgreiche Wahl die absolute Mehrheit der Stimmen notwendig. Ist auch diese zweite Wahlphase nicht erfolgreich, so muss das Parlament unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen der Abgeordneten erhalten hat, die so genannte relative Mehrheit.
Kurt Georg Kiesinger bei der Vereidigung als Bundeskanzler 1966. Quelle: ZDF
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Kurt Georg Kiesinger bei der Vereidigung als Bundeskanzler 1966
Die Ernennung
Ist der Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt worden, ernennt der Bundespräsident den Gewählten danach zum Bundeskanzler. Diese Ernennung muss binnen sieben Tagen nach der Wahl erfolgt sein, geschieht in der Regel aber meistens sofort. Nach seiner Ernennung legt der Bundeskanzler gegenüber dem Bundestagspräsidenten im Bundestag seinen Amtseid ab.
Erreicht der Gewählte nur die relative Mehrheit, muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen ernennen - und damit möglicherweise eine Minderheitsregierung ermöglichen - oder den Bundestag auflösen. Die Amtszeit des Bundeskanzlers beginnt mit dem Überreichen der Ernennungsurkunde und endet mit dem Zusammentritt des nächsten, neu gewählten Bundestages.
Mit Material von Bundeskanzleramt